Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte lies diese Bedingungen sorgfältig durch, bevor du unsere Dienste nutzt

Stand: 2026-03-05

1. Vertragliche Grundlagen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Verwendung der Software entrello (https://entrello.app, https://shop.entrello.app), den damit verbundenen Verkauf von Eintrittskarten oder anderen Zutrittsberechtigungen und sonstige Dienstleistungen und Produkte wie Gastro-Artikel vor Ort, Gutscheine. Die Software ist ein Produkt der entrello Ticket & Service GmbH, Spengergasse 37, 1050 Wien, Österreich, im Folgenden "Provider" oder "entrello" genannt.

Der Provider behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen und die aktuellste Version einem Vertragsverhältnis zu Grunde zu legen. Bei Änderungen während der Laufzeit eines Dauerauftragsverhältnisses wird der Veranstalter über Änderungen der AGB rechtzeitig informiert, wobei ein Widerspruchsrecht binnen einer Frist von zwei Wochen besteht. Der Widerspruch hat schriftlich zu erfolgen.

Die Leistungserbringung seitens des Providers erfolgt ausschließlich gegenüber dem Veranstalter von Events. Besucher, die Tickets kaufen, sind Kunden des Veranstalters. Zwischen dem Provider und dem Besucher entsteht kein Vertragsverhältnis. Folglich werden Tickets nicht direkt durch entrello verkauft, vermittelt oder versteuert.

2. Registrierung und Schutz des Accounts

Veranstalter können sich auf https://entrello.app kostenlos registrieren. Der Veranstalter muss seine Zugangsdaten für den Account vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufbewahren und den Provider im Falle des Verdachts der unbefugten Kenntnisnahme hiervon unverzüglich über das Online-Kontaktformular auf https://entrello.app Meldung erstatten.

Der Veranstalter bleibt ggf. nach Akzeptieren entsprechender Cookies in den Account auf der Webseite eingeloggt; im Falle der Nutzung seiner Endgeräte durch andere Personen muss der Veranstalter für deren Handeln in diesem Zusammenhang einstehen, soweit er dies zu vertreten hat.

Der Veranstalter ist berechtigt, weitere Mitglieder der Firma/Organisation zu seinem Organisations-Konto auf entrello einzuladen und Zugriff zu gewähren. Er hat dabei sicherzustellen, dass diese Personen mit derselben Sorgfalt vorgehen.

Der Provider ist berechtigt, den Account des Veranstalters oder Teile davon vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Veranstalter gegen geltende Bestimmungen dieser AGB oder andere vertragliche Vereinbarungen verstößt oder ein begründeter Verdacht insoweit besteht, oder wenn ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung vorliegt (z.B. Missbrauchsverdacht oder Falschangabe von Terminen zu betrügerischen Zwecken).

Der Vertrag zur Accountnutzung läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Veranstalter jederzeit gekündigt werden – außer es liegt ein separater Vertrag vor. Eine Kündigung kann durch Löschung des Accounts oder per E-Mail an support@entrello.app erfolgen. Entrello kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen kündigen, insbesondere wenn der Account länger als ein Jahr nicht mehr genutzt wurde.

3. Leistungserbringung

Die Leistungserbringung umfasst:

  • Bereitstellung einer technischen Plattform zur Abwicklung/Verwaltung/Rückabwicklung des Ticketverkaufs durch den Veranstalter sowie weiterer Tools (Analyse, Getränke- und Merchandise- und Gutscheinverkauf). Die Ticketing-Funktionen sind ohne Abonnement nutzbar; es fallen Gebühren pro verkauftem Ticket an.
  • Marketing- und Kampagnen-Tools im Rahmen eines Abonnement-Modells: Verwaltung von Social-Media-Posts (Facebook, Instagram), E-Mail-Kampagnen, Promo-Codes und weitere Marketingfunktionen. Die verfügbaren Funktionen und Preise sind unter https://www.entrello.app/prices ersichtlich.
  • Point-of-Sale (P.O.S.) System mit Unterstützung für Bezahlterminals, Registrierkassa (RKSV-konform) und Ticket-Drucker.
  • Mobile Anwendungen: Check-In App für iOS (über den App Store verfügbar) und Android (als Selbstinstallation erhältlich).
  • Qualitätskontrollen, Sicherheitsupdates und Fehlerbehebungen.
  • Bereitstellung von Abrechnungen und Buchungszeilen.

Entrello kann den Inhalt und den Umfang der vertraglichen Leistungen nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung jederzeit in einer für den Veranstalter zumutbaren Weise ändern, erweitern oder beschränken. Entrello wird solche Maßnahmen insbesondere dann ergreifen, wenn technische oder rechtliche Gegebenheiten dies erfordern oder wenn dies dem Schutz der Funktionalität der Software dient.

4. Pflichten des Veranstalters

Der Veranstalter hat die Vertragsdurchführung durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Insbesondere ist der Veranstalter verpflichtet, im Bereich seiner Betriebssphäre eigenverantwortlich und unentgeltlich alle Voraussetzungen zu schaffen und alle erforderlichen Dokumente und Informationen bereitzustellen, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistungen durch den Provider erforderlich sind.

Über entrello dürfen ausschließlich Tickets für Veranstaltungen verkauft werden, die direkt vom Veranstalter veranstaltet werden oder für die eine Vollmacht vom Veranstalter vorliegt. Ein Wieder- oder Weiterverkauf von fremden Tickets wird explizit untersagt und wird mit Ausschluss bzw. Kontosperre geahndet.

Der Veranstalter garantiert dem Provider, keinen Content hochzuladen, dessen Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter verletzt. Ausdrücklich untersagt ist die Einstellung von rassistischen, pornographischen, menschenverachtenden, beleidigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträgen.

Bei Nutzung der Social-Media-Integration (Facebook, Instagram) ist der Veranstalter allein verantwortlich für alle Inhalte, die über entrello auf seinen Social-Media-Kanälen veröffentlicht werden. Der Veranstalter muss über eigene, ordnungsgemäß eingerichtete Social-Media-Konten verfügen und die erforderlichen Zugriffsrechte gewähren. Entrello haftet nicht für Sperrungen, Einschränkungen oder sonstige Maßnahmen durch Meta oder andere Plattformbetreiber.

Bei der Nutzung von Promo-Codes und Rabattaktionen trägt der Veranstalter das volle wirtschaftliche Risiko. Der Veranstalter ist selbst für den Schutz vor Missbrauch von Promo-Codes verantwortlich und hat geeignete Maßnahmen zu treffen (z.B. Nutzungsbeschränkungen, zeitliche Limitierung).

Der Veranstalter ist verpflichtet, eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verkauf von Tickets und sonstigen Leistungen an seine Besucher/Kunden im Webshop zu hinterlegen. Entrello stellt hierfür Vorlagen zur Verfügung, die der Veranstalter jedoch eigenverantwortlich prüfen, an seine spezifischen Bedürfnisse anpassen und freigeben muss. Der Veranstalter trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit seiner AGB. Entrello übernimmt keine Haftung für die Inhalte der vom Veranstalter verwendeten AGB. Der Kaufvertrag über Tickets und sonstige Leistungen kommt ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Besucher/Kunden zustande; entrello ist nicht Vertragspartei dieses Kaufvertrags.

5. Gebühren, Steuern und Auszahlung

Wenn nicht anders vertraglich definiert, schlägt der Provider dem Veranstalter im Vorhinein definierte Gebühren ab (Disagio). Die aktuellen Gebühren sind auf der Website https://www.entrello.app unter der Sektion "Preise" festgelegt. Die vom Veranstalter geschuldeten Gebühren sind im jeweiligen Vertrag zwischen entrello und dem Veranstalter festgelegt, wobei diese jeweils im Voraus zu leisten sind. Sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise bezeichnet, verstehen sich alle Preise in EURO jeweils zuzüglich der zum maßgeblichen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Entrello unterstützt den Veranstalter durch Formulare, korrekte Steuern für die jeweiligen Preise zu definieren. Der Veranstalter ist jedoch alleinverantwortlich, dass sämtliche Steuern und Abgaben korrekt abgeführt und auf Rechnung und Abrechnung korrekt ausgeführt werden. Der Veranstalter hält entrello von jeglicher Geltendmachung solcher Steueransprüche schad- und klaglos.

Wird ein Ticket vom Veranstalter storniert, erhält der Ticketkäufer den vollen Betrag retour. Der Bezahlanbieter behält sich jedoch seinen Teil der Gebühren ein - entrello einen kleinen (siehe Preise). Sollte auf dem Bezahlanbieter-Partnerkonto des Veranstalters nicht ausreichend Deckung vorliegen, schlägt die Rückerstattung fehl.

Rückbuchungen (Chargebacks), die durch Besucher bei Kreditkartenunternehmen initiiert werden und zu einem tatsächlichen Geldrückfluss führen, werden vom Provider bearbeitet. Für die Bearbeitungszeit werden dem Veranstalter EUR 25,00 weiterverrechnet. Um den Chargeback erfolgreich anzufechten, ist ein Beweis erforderlich, dass der Besucher das Event besucht hat. Ist die Anfechtung erfolgreich, werden EUR 15,00 rückerstattet.

Die Auszahlung der einzelnen Ticketkäufe wird vom Provider zurückgehalten, bis das entsprechende Event-Datum abgelaufen ist und die Leistung von Seiten des Veranstalters gegenüber seinen Besuchern erbracht wurde. Dies gewährleistet ausreichende Deckung für eventuelle Rückerstattungen bei Absagen.

Abonnements für Marketing- und Kampagnen-Tools werden monatlich oder jährlich abgerechnet und verlängern sich automatisch um die jeweilige Laufzeit, sofern nicht vor Ablauf der aktuellen Periode gekündigt wird. Die Kündigung kann jederzeit über die Kontoeinstellungen oder per E-Mail an support@entrello.app erfolgen und wird zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam. Der Provider behält sich das Recht vor, die Abonnementpreise mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen anzupassen. Bei Preiserhöhungen hat der Veranstalter ein Sonderkündigungsrecht. Ein Wechsel zwischen Tarifen (Upgrade/Downgrade) ist jederzeit möglich und wird anteilig verrechnet.

6. Gewährleistung und Haftung

Die Software wird im Ist-Zustand (as is) gemäß dem aktuellen Stand der Technik und je nach Verfügbarkeit (as available) bereitgestellt. Die Nutzung der Software erfolgt auf Gefahr und Kosten des Veranstalters. Entrello übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Software für die vom Veranstalter beabsichtigten Zwecke verwendet werden kann oder für den Eintritt eines gewissen Erfolges. Für unentgeltliche Leistungen von entrello ("Free"-Paket) besteht keine Gewährleistungsverpflichtung.

Die Haftung von entrello und die seiner Organe, Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ist im Grunde auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden und Schäden an Sachen, die entrello zur Bearbeitung übernommen hat.

Entrello übernimmt keine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden und vergleichbare Schäden sowie immaterielle Schäden welcher Art auch immer.

Der Provider erbringt sämtliche Vertragsleistungen jeweils nach Maßgabe der bestehenden technischen, wirtschaftlichen, betrieblichen und organisatorischen Möglichkeiten. Entrello leistet daher nicht für allfällige Unterbrechungen, Störungen, Verspätungen, Löschungen, Fehlübertragungen oder einen Speicherausfall Gewähr.

Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis, dass die vom Provider angebotenen Vertragsleistungen auch unter Einbeziehung dritter Netzbetreiber angeboten werden. Die Verfügbarkeit der Vertragsleistungen ist deshalb von der technischen Bereitstellung fremder Netzdienste abhängig. Der Provider übernimmt keine Verpflichtung, die angebotenen Vertragsleistungen unterbrechungsfrei und jederzeit online abrufbar zu halten.

Aus Gründen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen und behördlichen Anordnungen sowie wegen technischer Änderungen an den Anlagen des Providers oder wegen Wartungsarbeiten kann es zu einer kurzfristigen Beschränkung der Vertragsleistungen kommen.

Soweit der Provider auf dem Shop-Portal (https://shop.entrello.app) mit Links den Zugang zu Online-Services dritter Personen ermöglicht, ist er für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Der Provider macht sich die verlinkten Inhalte nicht zu Eigen. Sofern Links auf rechtswidrige Inhalte verweisen, bitten wir um Meldung an support@entrello.app.

Bei Nutzung des P.O.S.-Systems mit Drittanbieter-Hardware (Bezahlterminals, Drucker) ist der Veranstalter selbst für die Beschaffung, Einrichtung und Wartung der Hardware verantwortlich. Entrello haftet nicht für Kompatibilitätsprobleme mit Drittanbieter-Hardware oder für Ausfälle, die durch Hardware-Defekte verursacht werden. Verträge mit Bezahlterminal-Anbietern sind vom Veranstalter eigenständig abzuschließen.

Die Nutzung der entrello Check-In App unterliegt zusätzlich den Nutzungsbedingungen des jeweiligen App Stores (Apple App Store, Google Play Store). Entrello übernimmt keine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit der Apps in den App Stores, da diese der Kontrolle der jeweiligen Plattformbetreiber unterliegt. Für die Android-Version als Selbstinstallation übernimmt entrello keine Haftung für Installationsprobleme oder Inkompatibilitäten mit bestimmten Geräten.

7. Geistiges Eigentum

Der Veranstalter erhält von entrello nach Maßgabe des jeweiligen Vertrages das entgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht sub-lizenzierbare sowie sachlich und zeitlich begrenzte Recht zur Nutzung der Software. Klarstellend wird festgehalten, dass der Quellcode (Source Code) der Software nicht Gegenstand dieses Nutzungsrechts ist.

Alle Urheberrechte und das gesamte geistige Eigentum an der Software und den vertraglich vereinbarten Leistungen liegen derzeit und künftig uneingeschränkt bei entrello oder ihren Lizenzgebern. Alle Spezifikationen, Weiterentwicklungen und Anpassungen der Software oder darauf basierender Programme, die aufgrund des Vertragsverhältnisses mit dem Veranstalter entstehen, gehen mit ihrem Entstehen in das (geistige) Eigentum von entrello oder ihrer Lizenzgeber über.

8. Kündigung

Der Vertrag zur Accountnutzung läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Veranstalter jederzeit gekündigt werden – außer es liegt ein separater Vertrag vor. Eine Kündigung kann durch Löschung des Accounts oder per E-Mail an support@entrello.app erfolgen. Entrello kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen kündigen, insbesondere wenn der Account länger als ein Jahr nicht mehr genutzt wurde. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bzw. bei Verstoß gegen geltendes Recht oder diese AGB bleibt unberührt. Sollte noch Guthaben auf dem Bezahlanbieter-Partner-Konto bestehen, wird dieses binnen 2 Wochen ausgeschüttet und offene Veranstaltungen umgehend geschlossen.

9. Änderungen der AGB

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen von dem Schriftformerfordernis. Die Versendung per E-Mail entspricht der Schriftform, dies gilt auch für das Klicken auf einen entsprechenden Button. Bei Änderungen während eines laufenden Vertragsverhältnisses wird der Veranstalter rechtzeitig informiert und hat ein Widerspruchsrecht binnen zwei Wochen.

10. Schlussbestimmungen

Für alle im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag entstehenden Streitigkeiten, einschließlich der Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Erfüllungsort ist 1050 Wien, Österreich.

Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

Fragen zu diesen Bedingungen?

Wenn du Fragen zu diesen Nutzungsbedingungen hast, kontaktiere uns bitte unter support@entrello.app. Wir helfen dir gerne bei der Klärung aller Punkte.