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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 12. April 2024


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Dienste von entrello Ticket & Service GmbH - im Besonderen https://entrello.app und https://shop.entrello.app aber auch https://shop.ticketteer.com (das auslaufende Vorgängerprodukt Ticketteer)

 

1. Vertragliche Grundlagen

1.1 Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Verwendung der Software entrello (https://entrello.app, https://shop.entrello.app), den damit Verbundenen Verkauf von Eintrittskarten oder anderen Zutrittsberechtigungen und sonstige Dienstleistungen und Produkte wie Gastro-Artikel vor Ort, Gutscheine. Die Software ist ein Produkt der entrello Ticket & Service GmbH, Spengergasse 37, 1050 Wien, Österreich, im Folgenden "Provider" genannt.

1.2 Definition der Leistungserbringung

Die Leistungserbringung erfolgt gegenüber dem Veranstalter von Events. Besucher, die Tickets kaufen, sind Kunden des Veranstalters. Folglich werden Tickets nicht direkt durch entrello verkauft, vermittelt oder versteuert. Daher wird um Verwechslungen zu vermeiden, die Unterscheidung zwischen "Veranstalter" und "Besucher" beibehalten

Der Provider verrechnet dem Veranstalter Gebühren für die Verwendung der Software und werden vom Veranstalter in den für den Besucher sichtbaren Preis mit-eingepreist. Daher erfolg die Rechnungslegung ausschließlich vom Veranstalter. 

Die Leistungserbringung umfasst:

a.) Bereitstellung einer technischen Plattform zur Abwicklung / Verwaltung / Rückabwicklung des Ticketverkaufs durch den Veranstalter sowie weiterer Tools (Analyse, Marketing-Kampagnen, Getränke- und Merchandise- und Gutscheinverkauf)

b.) dazu erforderliche Qualitätskontrollen, Sicherheitsupdates und Fehlerbehebungen

c.) Spezielle Erweiterungen für Hardware, Drittdienstleister oder Partner (z.B. Registrierkassa, Ticket-Drucker, ...)

d.) Bereitstellung von Abrechnungen, Registrierkassa (falls erforderlich) und Buchungszeilen

1.3 Ticketverkauf

Über entrello dürfen ausschließlich Tickets für Veranstaltungen verkauft werden, die direkt vom Veranstalter veranstaltet werden oder eine Vollmacht vom Veranstalter vorliegt. Ein Wieder- oder Weiterverkauf von fremden Tickets wird explizit untersagt und wird mit Ausschluss bzw. Kontosperre geahndet.

1.4 Gutscheinverkauf

Über entrello dürfen ausschließlich Gutscheine verkauft werden, wenn damit erwerbbare Produkte im Zusammenhang mit Veranstaltungen stehen. Z.B. Tickets, Merchandise-Produkte, Programmhefte, Getränke, Snacks udgl.

1.5 Merchandise- und Produktverkauf

Produkte, die über den Provider angeboten werden, müssen im Zusammenhang zu Veranstaltungen stehen.

 

2. Registrierung und Schutz des Accounts

2.1 Registrierung des Accounts

Veranstalter können sich auf https://entrello.app kostenlos registrieren. Der Veranstalter muss seine Zugangsdaten für den Account vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufbewahren und den Provider im Falle des Verdachts der unbefugten Kenntnisnahme hiervon unverzüglich über das Online-Kontaktformular auf https://entrello.app Meldung zu erstatten.

2.2 Schutz des Accounts

Der Veranstalter bleibt ggf. nach Akzeptieren entsprechender Cookies in den Account auf der Webseite eingeloggt; im Falle der Nutzung seiner Endgeräte durch andere Personen muss der Veranstalter für deren Handeln in diesem Zusammenhang einstehen, soweit er dies zu vertreten hat.

2.3. Team-Mitglieder Accounts

Der Veranstalter ist berechtigt, weitere Mitglieder der Firma / Organisation zu seinem Organisations-Konto auf entrello einzuladen und Zugriff zu gewähren. Er hat dabei sicher zu stellen, dass diese Personen mit derselben Sorgfalt wie in Punkt 2.1 und 2.2 beschrieben vorgehen.

2.3 Sperrung des Accounts

Der Provider ist berechtigt, den Account des Veranstalters oder Teile davon vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Veranstalter gegen geltende Bestimmungen dieser AGB oder andere vertragliche Vereinbarungen verstößt oder ein begründeter Verdacht insoweit besteht, oder wenn ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung vorliegt, z.B. im Falle eines Missbrauchsverdachts durch unberechtigte Dritte oder Falschangabe von Terminen zu betrügerischen Zwecken. Sofern eine Aufhebung der Sperrung nach Prüfung unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Veranstalters und Dritter nicht in Betracht kommt, ist der Provider nach ihrer Wahl berechtigt, den Zugang und den Inhalt des Accounts ganz oder teilweise dauerhaft zu sperren oder zu löschen.

2.4 Laufzeit der Accountnutzung

Der Vertrag zur Accountnutzung läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Veranstalter jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden - außer es liegt ein separater Vertrag vor. Eine Kündigung kann durch Löschung des Accounts oder per E-Mail an support@entrello.app erfolgen. Entrello kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen kündigen, insbesondere wenn der Account länger als ein Jahr nicht mehr genutzt wurde. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Verstoß gegen geltendes Recht oder diese AGB bleibt unberührt. Sollte noch Guthaben auf dem Bezahlanbieter-Partner-Konto bestehen, wird dieses binnen 2 Wochen ausgeschüttet und offene Veranstaltungen umgehend geschlossen.

 

3. Gebühren, Steuern, Auszahlung

3.1 Gebühren

Wenn nicht anders vertraglich definiert, schlägt der Provider dem Veranstalter im Vorhinein definierte Gebühren ab (Disagio). Die aktuellen Gebühren sind auf der Website https://www.entrello.app unter der Sektion "Preise" festgelegt. Diese Gebühren werden dem Besucher nicht kommuniziert. Eventuell vom Veranstalter festgelegte Versandkosten werden ebenfalls vom Veranstalter selbst verrechnet. Der Provider tritt nicht als Vermittler, sondern als Softwareanbieter auf.

3.2 Rückerstattung

a) Wird ein Ticket vom Veranstalter storniert, bleiben entsprechende Gebühren beim Bezahlanbieter-Partner. Diese Bedingungen müssen beim Partner-Vertragsabschluss (Onboarding Entrello) akzeptiert werden. Entrello behält sich keine weiteren Gebühren für die Stornierung ein.

b) Sollte auf dem Bezahlanbieter-Partnerkonto des Veranstalters nicht ausreichend Deckung vorliegen (z.B. weil die Veranstaltung bereits abgerechnet und ausbezahlt wurde), schlägt die Refundierung fehl. Der Veranstalter kann in diesem Fall einen anderen Weg der Refundierung wählen (Bar-Auszahlung, manuelle Banküberweisung) oder - so der Bezahlanbieter-Partner dies zu lässt, sein dortiges Konto aufladen (unter Berücksichtigung eines zeitlichen Versatzes)

3.3 Steuern

Entrello unterstützt den Veranstalter durch Formulare, korrekte Steuern für die jeweilligen Preise zu definieren. Der Veranstalter ist jedoch alleinverantwortlich, dass diese korrekt abgeführt und auf Rechnung und Abrechnung korrekt ausgeführt werden

3.4 Lieferung

Die Lieferung der Tickets bzw. sonstigen Produkte erfolgt standardmäßig durch die technischen Tools des Providers (Email, Wallet-Link oder App-Speicher). Um Informationen über den Kauf zu erhalten, können Ticketkäufer:innen den Veranstalter unter der vom Veranstalter bereitgestellten Kontaktnummer und -Email kontaktieren. Dazu gibt es eine Auftragsnummer, die als Referenz verwendet werden kann.

Wählt der Veranstalter die Option eines Ticketversands, ist dieser selbst für die Durchführung (Ticketdruck, Kuvertieren, Lieferdienst) zuständig. Daher verrechnet auch der Veranstalter direkt diese Gebühren (zusätzlich und optional, je nach gewählter Versandart) dem Besucher. Diese Versandgebühr wird vom Veranstalter selbst gewählt.

Wenn Besucher sich direkt an den Provider wenden, ist dieser berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft über den Ticketkauf zu geben (z.B. können die Besucher:innen glaubhaft machen, dass sie nach mehrmaliger Kontaktaufnahme keine Antwort zum Veranstalter erhalten haben). Mitarbeiter des Providers dürfen in diesem Fall Tickets erneut zustellen (ausschließlich als EMAIL-PDF Tickets). Der Provider darf - wenn nicht durch einen zusätzlichen Vertrag geregelt, keine Refundierungen oder Umbuchungen vornehmen.

3.5 Auszahlung

Die Auszahlung der einzelnen Ticketkäufe wird vom Provider zurückgehalten, bis das entsprechende Event-datum abgelaufen und die Leistung von Seiten des Veranstalters gegenüber seinen Besucher erbracht wurde. Dies hat 2 Gründe: a) Im Falle von Absagen steht für eventuelle Refundierungen ausreichend Deckung auf dem virtuellen Konto des Bezahlanbieter-Partners zur Verfügung und b) kann der Provider dem Veranstalter eine Konto-Synchrone Auszahlungs-Abrechnung erstellen, in der Gebühren und Steuern für die Gebühren übersichtlich aufgelistet werden. Der Betrag stimmt dann mit dem Bankeingang überin.

3.6 Rückabwicklung / Chargeback

Rückbuchungen (Chargebacks) die durch Besucher bei Kreditkartenunternehmen initiiert werden und zu einem tatsächlichen Geldrückfluss führen, werden vom Provider bearbeitet. Für die Bearbeitungszeit werden dem Veranstalter € 25,00 weiterverrechnet. Um den Chargeback erfolgreich anzufechten, ist es erforderlich, einen Beweis zu führen, dass der Besucher den Event besucht hat. Dazu werden diverse Tools bereitgestellt (z.B. Check-In, Check-Out Ticketscanner). Ist die Anfechtung erfolgreich, werden von den 25,00 EUR 15,00 EUR wieder rückerstattet.

Bei negativer Anfechtung bleiben die 25,00 EUR beim Provider, sowie wird der Ticketpreis, falls er schon ausbezahlt wurde, in Rechnung gestellt. Dies entspricht der Regelung für Chargebacks der Bezahlanbieter-Partner des Providers.

 

4. Informationspflichten

Gemäß § 5a (1) Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und § 4 Abs 1 Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) der Republik Österreich erteilt der Provider dem Veranstalter nachstehende Informationen, soweit dies bereits im Rahmen der AGB möglich ist:

Wesentlichen Eigenschaften der Tickets:
Ein Ticket berechtigt eine Person zum einmaligen Besuch einer Veranstaltung.

Vertragspartner aus dem Ticketkaufvertrag und Veranstaltungsvertrag:
Ist der jeweilige Veranstalter.

Gesamtpreis/-kosten:
Die angegebenen Ticket-Preise enthalten sämtliche Steuern und Abgaben, die der Veranstalter zu entrichten hat.

Lieferbedingungen Tickets:
Als elektronische Kopie, Postversand oder Abholung an der (Abend)kasse - je nach Einstellung des Veranstalters

Rücktrittsrecht Tickets für Besucher:
kein gesetzliches Rücktrittsrecht

Rücktrittsrecht Abwicklungskosten Provider -> Veranstalter:
kein gesetzliches Rücktrittsrecht

Gewährleistungsrecht:
gemäß § 922 f ABGB

 

5. Gewährleistung / Haftung

Der Provider leistet für seine Software - insbesondere für die Verkaufsabwicklung, nicht aber für den Ticketkaufvertrag und den Veranstaltungsvertrag mit dem Veranstalter, Gewähr nach den Bestimmungen der § 922 f ABGB.

5.1 Unentgeltliche Leistungen

Für unentgeltliche Leistungen von entrello besteht keine Gewährleistungsverpflichtung. Relevant beim "Free"-Paket (siehe https://www.entrello.app Preise).

5.2 Fahrlässigkeit

Die Haftung von entrello und die seiner Organe, Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ist im Grunde nach auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden und Schäden an Sachen, die entrello zur Bearbeitung übernommen hat.

5.3 Unterbrechungen, Fehler, Löschungen

Der Provider erbringt sämtliche Services jeweils nach Maßgabe der bestehenden technischen, wirtschaftlichen, betrieblichen und organisatorischen Möglichkeiten. Entrello leistet daher nicht für allfällige Unterbrechungen, Störungen, Verspätungen, Löschungen, Fehlübertragungen oder einen Speicherausfall in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Services oder der Kommunikation mit dem Veranstalter Gewähr.

5.4 Leistungen Dritter

Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis, dass die vom Provider angebotenen Services auch unter Einbeziehung dritter Netzbetreiber angeboten werden. Die Verfügbarkeit der Services ist deshalb von der technischen Bereitstellung fremder Netzdienste abhängig. Der Provider übernimmt keine Verpflichtung, die angebotenen Services unterbrechungsfrei und jederzeit online abrufbar zu halten.

Eine Liste von Drittdienstleistern im Sinne der Datenverarbeitungs-Richtlinie (DSGVO) findet sich separat unter der Seite DPA

5.5 Ausfall von Services

Aus Gründen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen und behördlichen Anordnungen sowie wegen technischer Änderungen an den Anlagen des Providers oder wegen Wartungsarbeiten kann es zu einer kurzfristigen Beschränkung der Services kommen.

5.6 Geeignete technische Vorrichtungen

Der Veranstalter ist zur Inanspruchnahme der Services jeweils auf eigene Gefahr und Kosten berechtigt und verpflichtet, hierbei nur geeignete technische Vorrichtungen einzusetzen. Der Veranstalter ist zudem verpflichtet, die Services nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch zu nehmen und jedwede missbräuchliche Inanspruchnahme zu unterlassen.

5.7 Links

Soweit der Provider auf dem Shop-Portal (https://shop.entrello.app) mit Links den Zugang zu OnlineServices dritter Personen ermöglicht, ist er für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Der Provider macht sich die verlinkten Inhalte nicht zu Eigen. Sofern Links auf rechtswidrige Inhalte verweisen, dies bitte melden an support@entrello.app.

5.8 Hochladen von Medien

Der vom Veranstalter upgeloadete Content (z.B. Texte, Bilder) steht teilweise - je nach Einstellung - den Besuchern zur Verfügung. Dem Provider ist es nicht möglich, die unmittelbare Kontrolle über den Content auszuüben; er übernimmt daher keine Verantwortung für den Inhalt, die Richtigkeit und die Form dieses Contents. Der Veranstalter ist selbst verantwortlich für seinen Content.

Der Veranstalter räumt dem Provider an dem von ihm upgeloadeten Content ein zeitlich, sachlich und geographisch unbeschränktes, übertragbares und nicht-exklusives Verwertungs- und Nutzungsrecht (beispielsweise auch zur Zitierung und Referenzierung) ein. Der Provider ist nicht verpflichtet, die Inhalte abrufbar zu halten. Der Provider kann Inhalte vom Veranstalter jederzeit zurückweisen, an einem anderen Ort veröffentlichen, kürzen oder löschen.

Der Veranstalter garantiert dem Provider, keinen Content upzuloaden, dessen Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter verletzt. Ausdrücklich untersagt ist die Einstellung von rassistischen, pornographischen, menschenverachtenden, beleidigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträgen. Der Veranstalter garantiert insbesondere, dass mit dem upgeloadeten Content keine Rechte (insbesondere Urheberrechte) Dritter verletzt werden.

Der Veranstalter verpflichtet sich, entrello und seine Erfüllungsgehilfen hinsichtlich aller berechtigten Ansprüche, die durch einen unrechtmäßigen Content begründet werden, schad- und klaglos zu halten sowie für die entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten; dies umfasst auch die Kosten einer notwendigen und zweckmäßigen Rechtsverteidigung.

Behauptet ein Dritter, durch den Inhalt in seinen Rechten verletzt worden zu sein, so ist der Provider berechtigt, die über den Veranstalter gespeicherten Kontaktdaten bekannt zu geben.

 

6. Schlussbestimmungen

Für alle im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag entstehenden Streitigkeiten, einschließlich der Vor - und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Erfüllungsort ist 1050 Wien / Österreich.

Die Vertragsparteien vereinbaren jedenfalls einen Gerichtsstand in Österreich.

Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Verweisungsnormen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen von dem Schriftformerfordernis. Die Versendung per E-Mail entspricht der Schriftform, dies gilt auch für das Klicken auf einen entsprechenden Button.

Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

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